Aufenthalte in speziellen Einrichtungen
Für einen Aufenthalt in einer speziellen Einrichtung können drei Situationen mit jeweils verschiedenen Risikostufen Anlass geben:
- Akuter Alkoholkonsum (ausgeprägte Gefahr von Alkoholvergiftungen, Unfällen, Sicherheitsrisiken): Kurzzeitüberwachung (weniger als 24 Stunden) in der Notaufnahme eines Krankenhauses.
- Alkoholentzug (Gefahr von Delirium tremens, etc.): mehrtägige bis mehrwöchige Aufenthalte, wenn kein ambulanter Entzug angezeigt oder möglich ist, üblicherweise auf einer Spezialstation.
- Notwendigkeit einer Beurteilung und einer Entwöhnung bei chronischen Alkoholproblemen
Nützliche Adressen um Hilfe zu bekommen |
(Dr. Herald Hopf, Chefarzt der Tagesklinik Waldfriede | juillet 2018)
Außer im ersten Fall lässt sich aus einem Aufenthalt der größtmögliche Nutzen ziehen, wenn dieser im Vorfeld mit dem Umfeld und dem Betreuungsteam besprochen und geplant wird. Denn der Aufenthalt für einen Entzug stellt nur die erste Phase einer langfristigen Behandlung dar und ein erfolgreicher Entzug hat keinen Einfluss auf die langfristige Prognose. Der Abschnitt muss sich in einen umfassenderen und festen Plan einreihen, mit dem der kranken Person ein Rahmen vorgegeben und sie vom Alkohol zur Abstinenz begleitet werden kann.